Nominativ

NominativDer Nominativ (von lat. nominare = benennen), auch Werfall genannt, ist der 1. Fall (lat. Kasus) der Deklination (Beugung).
Bedeutung

Der Nominativ antwortet auf die Frage "Wer oder was?". Im Nominativ steht der Satzteil des Subjekts (Satzgegenstand).

Der Nominativ ist der am häufigsten gebrauchte Kasus von den in der deutschen Grammatik verwendeten vier Fällen. Er kommt praktisch in jedem vollständigen Satz vor.

Ausnahme: Der Nominativ kommt nicht im Befehlssatz (Imperativ) vor, weil dort das Subjekt fehlt. (z.B.: Komm her! oder Nimm das Buch!)

Substantive, Adjektive (Eigenschaftswörter), Artikel (Geschlechtswörter) und Pronomen (Fürwörter) können im Nominativ stehen - und dabei entweder im Singular (Einzahl) oder im Plural (Mehrzahl).


Beispiele

Frage: "Wer oder was hat das Gemälde gestohlen?"
Antwort: "Der Dieb!"


Frage: "Wer oder was wurde zerstört?"
Antwort: "Die Vasen!"


-Barbara liest ein Buch. (Wer oder was liest ein Buch?)

-Die Kinder essen Obst. (Wer oder was isst Obst?)

-Morgen fährt ein moderner Bus nach Hamburg. (Wer oder was fährt morgen nach Hamburg?)

-Der alten Dame hilft der junge, freundliche Mann. (Wer oder was hilft der alten Dame?)


Prädikatsnominativ

Die Verben heißen, werden und sein können einen zweiten Nominativ im Satz verlangen, den Prädikatsnominativ (oder Subjektsprädikativ). Den zweiten Nominativ, der nicht mit dem Subjekt des Satzes verwechselt werden darf, nennt man Prädikatsnomen (oder auch Ergänzung im Nominativ).

Beispiele:

-Er heißt Peter.

-Diese Raupe wird ein Schmetterling.

-Dieser Baum ist eine Esche.

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